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Alexx

Öffentlicher Raum vs Siedlungsgebiet

Für jeden der sich auskennt bzw. wenn nicht bitte mit Quellenangabe damit ich es auch nachvollziehen kann.

 

Ich suche die genaue Definition von öffentlichem Raum und auch wie die Eigentumsverhältnisse und die genaue rechtliceh Situation bei Wohngebieten ausfallen. Ein Wohngebiet wie die Sengbauten oder Donauinsel zb. Da stellt sich die Frage wem gehört die Siedlung. Einer Wohnungsgesellschaft? Z.b. Wag oder Wsg (in Linz). Heißt das dann, dass das ganze Siedlungsgebiet Privatgrund ist? Auch die Straßen etc.? Wenn ja, heißt das dann, dass theoretisch jeder Außenstehende sich illegal auf dem Gebiet bewegt auch wenn er zb die Siedlung durchquert um eine Abkürzung zu nehmen? Wo ist festgelegt welches Verhalten im Siedlungsgebiet geduldet wird und welches nicht. Und weiter: gibt es in Österreich Wohnsiedlungen in staatlichem Besitz? Gelten diese dann als öffentlicher Raum?

 

Ich will gar keine große Diskussion um Senfbauten oder Donauinsel anfangen. ich kenn die Situation. Ich hab nur ein persönliches Interesse daran richtig informiert zu sein.

 

Und als kleine Bonusfrage, falls wer ne Ahnung hat. Gehe ich richtig davon aus, dass manche der in den 60er und 70er erbauten Estates in England in staatlichem Besitz sind? So wie zb der Heygate Estate in Elephant und Castle oder ähnliche.

 

Lg :P

Hab dazu das hier gefunden werd aber auch nicht grad schlau draus...
http://www.jusline.at/index.php?cpid=e03a7b06d4104778d6b33da6d5f28b5c&p=17835

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Ich denke, die Grundlage ist mal die StVo.

 

Allgemeiner dazu eine recht interessante (imho noch verwirrendere bzw. einschränkende) Betrachtung : http://www.stwst.at/arlt/bleier.html

 

Meine manifestierte Meinung bzw. (rechtliche) Definition war immer wie folgt:

- Öffentlicher Raum (ÖR) ist der Gegensatz zu privatem Raum (oder "halböffentlichen Raum" - was auch immer das dann ist) - der in einem definiertem Besitzverhältnis steht.

- Der ÖR ist ein öffentlich zugänglicher Bereich, der für die Allgemeinheit zugänglich ist. In der Regel stadt-/staatliche Flächen (in öffentlicher Hand).

- Der ÖR ist kein "rechtsfreier" Raum und unterliegt mit unter konkreten Vorschriften, Gesetzen, ... z.B. StVo. zur Benutzung selbiger (Zweckwidmung).

 

ÖR können z.B. sein: Strassen, (Geh)wege, Parkanlagen, Museen, Krankenhäuser, Bushaltestationen, ...

Hier gelten verschiedene Nutzungs/Zweckswidmungen - also auch verschiedene Vorschriften.

 

Falls ich mich aus Zeiten der Führerscheinprüfung noch richtig entsinne wäre in dem Beispiel - Wohnhausanlage mit Strassen - glb. ich folgendes anzuwenden (lt. StVo):

- wenn Strassen sich nicht durch bestimmte Eigenschaften von den öffentlichen unterscheiden, gelten diese als öffentlich:

* Eigenschaften, die auf Privat-Strassen schließen lassen:

  - Verkehrszeichen "Privatstrasse/Privatweg"

  - Abschrankung: also auch künstliche/natürliche Hindernisse

 

Auch sehr interessant (die ersten beiden Text-Seiten) - aus Sicht der StVo.: www.ktn.gv.at/246492_DE--Straßenverkehrsordnung_Weißegger.pdf

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Mhm interessant. Vor allem der letzte Absatz im Interview. Aber ja recht schlauer bin ich daraus auch nicht geworden vor allem was die Frage angeht wie Siedlungsgebiet einzustufen ist und was dort erlaubt ist.

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frag mal bei der gebietsbetreuung nach, dort sind leute die sich damit auskennen sollten:

www.gbstern.at

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