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TOM

Reform des Sicherheitspolizeigesetzes - Berechtigtes Ärgernis

http://derstandard.at/2000038859172/Polizei-erhaelt-mehr-Mittel-gegen-Stoerer

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Derzeit liegt der Strafrahmen bei 350 Euro, wenn jemand "durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört". Künftig reicht es bei höherer Strafandrohung schon, dass das Verhalten "geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen". Beamte sollen den mutmaßlich Störenden vom Ort des Geschehens wegweisen dürfen, wenn sie der Ansicht sind, dass ein solches Verhalten vorliegt. Das gilt auch dann, wenn von dem störenden Verhalten kein Polizist betroffen und auch sonst niemand bedroht ist. Ausdrücklich in den Erläuterungen genannt wird beispielsweise "das Verstellen von Geschäftspassagen", auch wenn dies nicht auf besonders rücksichtslose Weise geschieht. - derstandard.at/2000038859172/Polizei-erhaelt-mehr-Mittel-gegen-Stoerer

Derzeit liegt der Strafrahmen bei 350 Euro, wenn jemand "durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört". Künftig reicht es bei höherer Strafandrohung schon, dass das Verhalten "geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen". Beamte sollen den mutmaßlich Störenden vom Ort des Geschehens wegweisen dürfen, wenn sie der Ansicht sind, dass ein solches Verhalten vorliegt. Das gilt auch dann, wenn von dem störenden Verhalten kein Polizist betroffen und auch sonst niemand bedroht ist. Ausdrücklich in den Erläuterungen genannt wird beispielsweise "das Verstellen von Geschäftspassagen", auch wenn dies nicht auf besonders rücksichtslose Weise geschieht. - derstandard.at/2000038859172/Polizei-erhaelt-mehr-Mittel-gegen-StoererDerzeit liegt der Strafrahmen bei 350 Euro, wenn jemand "durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört". Künftig reicht es bei höherer Strafandrohung schon, dass das Verhalten "geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen". Beamte sollen den mutmaßlich Störenden vom Ort des Geschehens wegweisen dürfen, wenn sie der Ansicht sind, dass ein solches Verhalten vorliegt. Das gilt auch dann, wenn von dem störenden Verhalten kein Polizist betroffen und auch sonst niemand bedroht ist. Ausdrücklich in den Erläuterungen genannt wird beispielsweise "das Verstellen von Geschäftspassagen", auch wenn dies nicht auf besonders rücksichtslose Weise geschieht. - derstandard.at/2000038859172/Polizei-erhaelt-mehr-Mittel-gegen-StoererDas klingt ziemlich zach... wir hatten ja mal den Fall, dass ein Polizist einen 5€ Strafzettel für "unachtsamer Fußgänger" hergegeben hat beim HdM (vor vielen Jahren) - sowas wär aber superzach, wenn diese (extrem schwammige) Karte gespielt wird

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Stimmt, aber es gab ja schon ähnliche Klauseln in eurem Gesetz was die Überwachung angeht.

Da bedarf es keinen richterlichen Beschluss,  es ist Polizisten erlaubt eine Person zu überwachen wenn die öffentliche Sicherheit als bedroht angesehen wird.

 

Finde solche Gesetze allgemein sehr schwammig. Andersherum kann man aber nicht alle Fälle beschreiben in denen das Gesetz zur Anwendung kommt, da man 100%ig was vergisst. Mein Hauptptoblem mit unserem Rechtssystem ist nicht, dass es Fehler hat und hier und da ausgenutzt werden kann. Das kann z.b. Sourcecode auch. Bei letzterem steht aber oft eine Community dahinter, die auftretende Probleme beseitigt. So flexibel ist man beim Rechtssystem nicht... nicht mal annähernd, weshalb es immer sehr weit entfernt von der Wirklichkeit sein wird. Frustrierend =(

 

Für uns heißt das eigentlich nur, dass wir noch mehr soziale Kompetenz aufbringen müssen, wenn wir es mal mit einem zachen Polizisten zutun kriegen.

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Hauptsächlich betroffen werden imho davon Randgruppen sein, die als unangenehm wahrgenommen werden: BettlerInnen, Wohnungslose, etc.
 

Ich finde das Gesetz nicht gut, da es darauf basiert, wen oder was die Exekutive als "berechtigtes Ärgernis" für die Öffentlichkeit ansieht. Das öffnet die Tür sehr weit um umliebsame Randgruppen effektiver zu vertreiben.

TOM, Gginn and Konsummensch like this

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