Ich würde Anzeige gegen Unbekannt erstatten, (Flaschenhals/-öffnung die der Vorbesitzer ev. im Mund hatte mitnehmen - nicht mit bloßen Händen anfassen!) wie TOM schon meinte, wegen Mutwilligkeit. Sollte sich das mit dem Glas wiederholen, liegt wenigstens schon mal ne Anzeige vor und der Täter bekommt dann die schwerere Strafe. Sollte mal was passieren, werden von den Glasscherben Spuren genommen -die können dann zwangsläufig den Täter überführen. Bzw. wenn ein Zeuge denjenigen beobachten sollte, können die Glasscherben mit ihm in Verbindung gebracht werden. @Der Windhund: Auch das was du beschreibst, ist eigentlich vorsätzlich. Man nimmt in Kauf, dass sich wer beim Drüberklettern verletzt - bedingter Vorsatz. Bei z.B. Stacheldraht ist für jeden ersichtlich, dass ein Drüberklettern zwangsläufig zu Verletzungen führt.